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Überzeugungen nicht draußen lassen -betr.: "Zuwenig Zeit zum Sterben", taz vom 17.5.1995

Betr.: „Zuwenig Zeit für Sterbende“, taz vom 17.5.

1. Die Aussage „Wir werden allerdings nicht reagieren, wenn Heimleiterinnen anrufen und einfach einen ganzen Kurs anfordern... Nur wenn die Angehörigen oder ein Sterbenskranker an uns herantritt, schicken wir jemanden vorbei“, paßt nicht zur Einrichtung der Sitzwache! Dieser Satz hatte seine Berechtigung vor der Einrichtung von Sitzwachengruppen. Nun können – wie auf der Pressekonferenz gesagt wurde – Häuser Menschen aus den Sitzwachengruppen anfordern.

2. Wichtig ist für die bei der Hospitzhilfe ausgebildeten Mitarbeiterinnen, die Würde des Gegenübers zu respektieren. Zu dieser Achtung gehört auch, die nötigen Toleranz und Respekt anderen Glaubenseinstellungen gegenüber walten zu lassen, sie eben nicht in einer ihrer letzten Lebensphasen zu bekehren. Sterbebegleitung achtet die spirituelle Eigenheit eines anderen Menschen, wenngleich der Hospizmitarbeiter seine eigenen Glaubensüberzeugungen nicht vor der Tür des Begleitenden läßt. Insofern ist der mir in den Mund gelegte Satz „Sterbebegleitung ist konfessionslos“ irreführend.

Pastor Tunkel, Bremer Hospiz-Hilfe

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