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Übersiedler behalten Rentenanspruch

Bonn (dpa) - Übersiedler aus der DDR, die seit dem 19. Mai in die Bundesrepublik kommen, haben nur noch einen Rentenanspruch nach den in der DDR gezahlten Sätzen. Wie Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) gestern in Bonn erläuterte, wurde mit der Verabschiedung des Staatsvertrages zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion im Bonner Kabinett die Rentenzahlung nach dem Fremdrentenrecht abgelöst durch das sogenannte Exportprinzip. Bisher wurden die Renten in der selben Höhe gezahlt, als hätten die DDR -Bürger ihre Beiträge an die Rentenversicherung der Bundesrepublik entrichtet.

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