ÜBERFALL GUNTERSBLUM : Als Einzelfall deklariert
Bei dem Übergriff von Rechtsradikalen auf zwei Ausländer in Guntersblum vom 19. August ist laut Polizei „kein organisierter rechtsradikaler Hintergrund erkennbar“. Der Vorfall, bei dem beide Ausländer verletzt wurden, stelle einen „bedauerlichen Einzelfall“ dar, sei aber kein Beleg für organisierten Rechtsradikalismus im Kreis. (dpa)