URTEIL : Rockergruppen bleiben verboten
Die Hells Angels Flensburg und die Bandidos aus Neumünster sind mit ihren Klagen gegen die Vereinsverbote gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wies die Beschwerde der Hells Angels gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig bereits Ende Januar zurück, wie Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD) am Donnerstag in Kiel sagte. Die Bandidos Neumünster hätten ihre gleichgerichtete Beschwerde bereits zurückgezogen. Damit sind die Vereinsverbote definitiv. (dpa)