URTEIL : Überwachung per GPS erlaubt
FREIBURG | Die Überwachung von Verdächtigen mittels GPS-Sendern verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Dies hat jetzt der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellt. Er lehnte die Beschwerde des ehemaligen deutschen Linksradikalen Bernhard Falk ab. Er hatte mit einem Mitstreiter die Antiimperialistische Zelle (AIZ) gegründet und Bombenanschläge verübt. Nachdem die Polizei das Auto der beiden mit einem GPS-Sender versah, konnte er überführt werden. (taz)