URTEIL DES BUNDESARBEITSGERICHTS : Rechte von HIV-Positiven gestärkt
ERFURT | Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung von HIV-Infizierten erschwert. Eine HIV-Infektion sei einer Behinderung gleichzusetzen, entschied der Sechste Senat am Donnerstag (6 AZR 190/12). Damit stünden die Betroffenen unter besonderem Diskriminierungsschutz. Dies treffe auch für die Probezeit zu. Eine Entlassung wegen einer HIV-Infektion stelle eine unmittelbare Benachteiligung dar.
Über die Klage eines chemisch-technischen Assistenten entschieden die obersten Arbeitsrichter jedoch nicht. Sie verwiesen den Fall zurück an das Landesarbeitsgericht in Berlin. Der Kläger war von einem Arzneimittelhersteller für die Arbeit im Reinraum eingestellt worden. Als der Arbeitgeber jedoch von der HIV-Infektion erfuhr, kündigte er dem Mann noch während der Probezeit.
Die Firma befürchtete, dass sich der Mann unbemerkt verletzen könne. Sie stellt Krebsmedikamente her, die intravenös verabreicht werden. Arbeitgeber müssten zwar kein Infektionsrisiko tragen, so die Richter. Sie müssten aber Vorkehrungen für die Beschäftigung von HIV-Infizierten treffen. (dpa)