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Archiv-Artikel

UNTERSCHLAGUNG DURCH ORDNUNGSDIENST-LEITER Staatsanwalt fordert dreieinhalb Jahre Haft

Der Leiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes Steglitz-Zehlendorf soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre in Haft. Am Donnerstag beantragte der Ankläger vor dem Berliner Landgericht die Verurteilung wegen Unterschlagung und Untreue. Von April 2006 bis Juli 2010 soll der Diplom-Verwaltungswirt fast jede Woche Gelder aus dem Tresor seiner Dienststelle beiseitegeschafft und damit 264.000 Euro angehäuft haben. Er war für die Verwaltung von Geldern zuständig, die bar für Bußgelder oder Parkausweise eingezahlt wurden. Der inzwischen entlassene Angeklagte konnte schalten und walten, wie er wollte – ein Fehler des Arbeitgebers, so die Verteidigung. Der Arbeitgeber müsse sicherstellen, dass Arbeitnehmer gar nicht erst in Versuchung gerieten.

Die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe. Das Geständnis habe eine lange Beweisaufnahme erübrigt, der 43-Jährige bemühe sich um Schadenswiedergutmachung. Er habe Lebensversicherungen gekündigt und die letzten Barmittel überwiesen, sagte der Verteidiger. Der Mann war durch eine Doku-Serie auf Kabel Eins bekannt geworden. Das Urteil wird für den 13. Februar erwartet. (dpa)

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