■ UNTERHALT: Jugendämter zahlen
Berlin. Ab dem 1. Januar 1991 sind aufgrund einer Entscheidung der Berliner Landesregierung die Jugendämter der Bezirke und nicht mehr die Sozialämter zuständig für die staatlichen Unterhaltsvorauszahlungen für Alleinerziehende. Dies teilte gestern die Senatsverwaltung für Frauen, Jugend und Familie mit. Für Alleinerziehende, die für ihr Kind vom Unterhaltspflichtigen keinen oder keinen vollen Unterhalt bekommen, springt der Staat auf Antrag mit staatlichen Unterhaltsvorauszahlungen ein. Im Ostteil der Stadt gilt die Unterhaltssicherungsverordnung der ehemaligen DDR fort. Das Unterhaltsvorschußgesetz wurde dort nicht übernommen. Das habe den Vorteil, daß keine Altersbegrenzung für die Minderjährigen gelte.
REICHSBAHN
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