ULRICH SCHULTE ÜBER DAS URTEIL GEGEN CHRISTLICHE GEWERKSCHAFTEN : Lustiges Gewerkschaftssterben
Das Bundesarbeitsgericht hat eine folgenreiche und sehr erfreuliche Entscheidung getroffen: Die Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeiter sind gar keine – Gewerkschaften. Aus Sicht der Richter genügen sie dem Mächtigkeitsprinzip nicht: Sie haben zu wenig Mitglieder, um in Verhandlungen ernsthaft Druck gegen Arbeitgeber aufbauen zu können.
Das Urteil entlarvt das Dumpingmodell, auf das sich die angeblichen Gewerkschaften stützen. Denn in der Realität agieren die Organisationen, die das Adjektiv „christlich“ aus historischen Gründen im Namen tragen, unchristlich. Sie machen sich zu Erfüllungsgehilfen der Arbeitgeber, indem sie Niedrigstlöhne aushandeln und Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften unterlaufen. Kein Wunder, dass Unternehmen ihre Gründung gern unterstützt haben.
Die Bigotterie rächt sich jetzt – zumindest im Bereich der Zeitarbeit. Auf die Firmen könnten Milliardenforderungen von Angestellten und Sozialkassen zukommen. Sie werden sich in Zukunft genau überlegen, ob sie mit dubiosen Scheingewerkschaften verhandeln wollen. Oder ob nicht doch der teurere, aber nicht angreifbare Tarifvertrag besser ist.
Gleichzeitig beleuchtet der Fall eine gesetzliche Lücke in der Zeitarbeit, mit deren Hilfe ihre Erfinderin, die rot-grüne Regierung unter Kanzler Schröder, Dumpinglöhne gefördert und das von der EU-verordnete „Equal Pay“-Prinzip zur Farce gemacht hat. Menschen bekommen so für die gleiche Arbeit überhaupt nicht das gleiche Geld – dafür haben bislang nicht zuletzt die „christlichen“ Tarifverträgen gesorgt.
Ergo: Das „Equal Pay“-Prinzip muss vom Gesetzgeber geschützt werden. Solange Schwarz-Gelb regiert, bleibt das ein frommer Traum.
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