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TürkeiTürkische Wahlkampfauftritte sind illegal

BERLIN/ISTANBUL | Die zwischen Berlin und Ankara heftig umstrittenen Wahlkampfauftritte türkischer Regierungspolitiker in Deutschland verstoßen gegen das türkische Wahlgesetz. Dort heißt es in Artikel 94/A: „Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden.“ Die islamisch-konservative Regierungspartei AKP von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan habe das Gesetz 2008 selbst eingeführt, sagte der Vertreter der Oppositionspartei CHP in der Wahlkommission, Mehmet Hadimi Yakupoğlu, am Donnerstag.

In einem Beschluss vor dem Referendum am 16. April spezifiziert die türkische Wahlkommission (YSK), dass Wahlkampf im Ausland in geschlossenen Räumen nicht gestattet ist. Weiter legt der YSK-Beschluss Nummer 109 vom 15. Februar zum Ausland unter anderem fest, Wahlkampfansprachen seien auch auf offenen Plätzen nicht zulässig. In dem Gesetz sei nicht geregelt, wer dessen Einhaltung kontrolliere und welche Strafen bei Verstößen angewendet würden, sagte Yakupoğlu. „Deshalb besteht es nur als moralische Regel.“ (dpa)

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