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Türkei will EG–Beitritt forcieren

■ Individualklagerecht vor der Europäischen Kommission für Menschenrechte von der Türkei anerkannt / Noch in diesem Jahr soll der offizielle Antrag auf EG–Aufnahme gestellt werden

Straßburg (ap) - Die Türkei will nach den Worten ihres Außenministers Vahit Halefoglu noch im Laufe dieses Jahres offiziell den Antrag auf Aufnahme in die Europäische Gemeinschaft stellen. Vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sagte der Minister am Mittwoch in Straßburg, für sein Land sei es „politisch und wirtschaftlich unannehmbar“, außerhalb der Gemeinschaft zu bleiben. Zugleich wertete Halefoglu den Entschluß seiner Regierung, das Individualklagerecht für Türken vor der Europäischen Kommission für Menschenrechte anzuerkennen, als Zeichen für die Absicht, verstärkt in allen europä ischen Institutionen mitzuwirken. Wie der Minister mitteilte, hat die türkische Regierung am Mittwoch die entsprechende Urkunde beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt. Die Anerkennung des Artikels 25 der Konvention war in den Jahren seit dem Militärputsch vom September 1980 immer eine der Hauptforderungen der Straßburger Versammlung gewesen. Eine Menschenrechtsklage kann von jeder Person mit einem Gesuch an den Generalsekretär des Europarates bei der Menschenrechtskommission vorgebracht werden. Voraussetzung ist die Anerkennung der Prozedur durch den betreffenden Unterzeichnerstaat der Menschenrechtskonvention. Die Unterzeichnerregierungen verpflichten sich in Artikel 25 der Konvention, „die wirksame Ausübung dieses Rechts in keiner Weise zu behindern“. In einem Kommentar zur Konvention wird darauf verwiesen, daß die Entscheidungen der Kommission oder des Gerichtshofs „von bindender Entscheidungswirkung für die betroffenen Staaten sind“. Im Falle einer Beschwerde nimmt die Kommission im wesentlichen die Tatsachenfeststellung vor und sucht eine friedliche Beilegung des Streits. Nächsthöhere Instanz ist dann der Europäische Gerichtshof.

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