piwik no script img

Archiv-Artikel

in kürze BEIFAHRER HAFTET AUCH Trunkenheit am Steuer

Bei Unfall wegen Trunkenheit am Steuer müssen unter Umständen Fahrer und Beifahrer haften. Das OLG Celle entschied im Fall von zwei Männern, die vor dem Alkoholkonsum abmachten, wer später fährt. Stattdessen setzte sich doch der andere ans Steuer. Laut OLG müssen nun beide für die Unfallfolgen haften. (Az. 14 U 132/4) (dpa)