: Treten Sie zurück, Herr Schäuble
betr.: „Zum Abschuss nicht freigegeben“, taz vom 16. 2. 06
Herr Schäuble, hiermit fordere ich Ihren Rücktritt! Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz deutlich gemacht, dass die Ermächtigung der Streitkräfte gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden. Ihre Antwort auf das Urteil, so hab ich es den Nachrichten entnommen: Die Verfassung soll geändert werden, bis das Luftsicherheitsgesetz umgesetzt werden kann. Das heißt, dass Sie die Menschenwürde in Art. 1 I GG abschaffen wollen. Daher sind Sie als Minister für mich nicht weiter haltbar! ROBERT FABIAN, Frankfurt am Main
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