■ URTEIL: Transsexuelle dürfen nicht heiraten
Straßburg (ap) - Die 36 Jahre alte Britin Caroline Cossey, die als Junge geboren, durch eine Geschlechtsumwandlung im Jahre 1974 aber zur Frau wurde, hat gestern den sechsjährigen Kampf um die Änderung ihrer Geburtsurkunde vor dem Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verloren. Die Straßburger Richter entschieden mit 14 zu vier Stimmen, daß die britischen Behörden die Menschenrechte nicht verletzen, wenn sie sich weigern, das Geschlecht von Frau Cossey in der Geburtsurkunde von männlich in weiblich zu ändern. Hintergrund der Klage war der Wunsch der Britin, einen Mann zu heiraten, was ihr jedoch verwehrt ist, solange die Geburtsurkunde sie als männlichen Geschlechts ausweist.
REGENWALD
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