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Archiv-Artikel

Tram darf um die Ecke quietschen

Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Anwohners gegen das „Quietschen und Heulen“ einer Straßenbahn in der Kurve abgewiesen. Der Anwohner hätte sich bereits im Planungsstadium gegen den von der Tram ausgehenden Lärm wehren können und müssen, entschied das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Der in der Nähe des Alexanderplatzes wohnende Mann wollte mit dem Verfahren Lärmschutzmaßnahmen oder eine Entschädigung in Geld erreichen. Im Planungsstadium hatte der Kläger keine Einwendungen erhoben, betonten die Richter. Dass die Straßenbahn insbesondere wegen ihres engen Kurvenradius erheblichen Lärm verursachen könne, sei aber vorauszusehen gewesen. Daher hätte der Kläger bereits im Planungsstadium Auflagen oder einen Auflagenvorbehalt erstreiten müssen. ddp