■ Tour d'Europa: "Fortgesetzte Diskriminierung"
Noch vor der EG erkannte 1981 die Parlamentarische Versammlung des Europarats, daß Lesben und Schwule „fortgesetzt an Diskriminierung und zuweilen sogar Unterdrückung leiden.“ Der Erkenntnis folgte am 1.Oktober 1981 die Verabschiedung der Empfehlung 924 an das Ministerkomitee, in der die Mitgliedstaaten des Europarates aufgefordert werden, Homosexualität zu legalisieren, ein einheitliches Schutzalter für Hetero- und Homosexuelle einzuführen, sich für gleiche Behandlung von Lesben und Schwulen am Arbeitsplatz einzusetzen und lesbischen und schwulen Eltern ein uneingeschränktes Besuchs- und Sorgerecht für ihre Kinder zu sichern.
In der Antwort der deutschen Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hieß es 1987, Empfehlung 924 habe „für die Bundesregierung keinerlei rechtliche Bedeutung, nicht einmal empfehlenden Charakter.“ Das spanische Parlament verabschiedete dagegen 1985 eine Erklärung, die die Empfehlung 924 anerkennt (endorse).
Aufgrund des Berichts der italienischen KP-Abgeordneten Vera Squarcialupi nahm das Europa-Parlament im März 1984 eine Resolution an, mit der die EG-Kommission ersucht wird, Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Lesben und Schwulen am Arbeitsplatz zu ergreifen. Es sei „nicht hinzunehmen, daß Homosexualität Grund für Entlassungen sei“. Im Dezember 1990 hat sich die EG- Kommissarin für Soziales, Vasso Papandreou, nach einem Treffen mit VertreterInnen von Lesben- und Schwulengruppen jedoch bereit erklärt, einen Bericht in Auftrag zu geben, der die Rechte von Lesben und Schwulen in den Mitgliedstaaten der EG untersucht. Der Bericht soll der EG-Kommission Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und notwendige Gesetzesänderungen vorschlagen.
Eine weitere Empfehlung schmort noch in den Ausschüssen der parlamentarischen Versammlung des Europarats. Auf Initiative von Lesben- und Schwulengruppen haben zehn Abgeordnete im November 1990 ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention eingebracht, in dem ein Diskriminierungsverbot für Lesben und Schwule festgeschrieben wird. Der Ministerrat soll das Zusatzprotokoll verabschieden und die Mitgliedsstaaten des Europarats auffordern, ihre Gesetzgebung entsprechend zu ändern. Auch der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) lag im März diesen Jahres ein Antrag vor, einen Anti-Diskriminierungspassus in die Helsinki-Schlußakte aufzunehmen. Der Antrag bekam jedoch nicht die notwendige Zustimmung aller Mitgliedstaaten. win
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