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■ Am RandeTierversuche: Klage einer Studentin

Berlin (dpa) – Ethische Bedenken brachten eine Studentin aus Karlsruhe dazu, nicht an einem Tierversuch mitzuwirken. Weil sie sich weigerte, erkannte die Universität Karlsruhe das Praktikum als Leistungsnachweis nicht an. Die Frau klagte und wurde in der ersten Instanz abgewehrt. Begründung der Richter: Nicht das Grundrecht der Gewissensfreiheit, sondern das der Lehrfreiheit habe Vorrang. Derzeit verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Berlin diesen Fall als zweite Instanz.

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