■ Tiertransporte: Schutzverordnung
Bonn (dpa) – Tiere sollen beim Transport besser geschützt werden. Ein Entwurf für eine Verordnung wurde jetzt dem Bundesrat vorgelegt. Demnach soll die Transportdauer für Schlachttiere auf maximal acht Stunden begrenzt sowie Ladedichte, Fütterungs- und Trinkintervalle und Ruhepausen festgelegt werden.
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