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Tiedemann: Freispruch rechtskräftig

Köln (ap) — Der Freispruch für die ehemalige RAF-Angehörige Gabriele Tiedemann vom Vorwurf des zweifachen Mordes und der Geiselnahme im Zusammenhang mit dem Überfall auf die Wiener OPEC-Zentrale 1975 ist rechtskräftig. Wie der Sprecher des Kölner Landgerichts, Dietrich Caliebe, in Köln sagte, hat die Staatsanwaltschaft ihre Revision gegen das am 22. Mai 1990 gesprochene Urteil am Mittwoch zurückgezogen.

Die Anklage hatte Frau Tiedemann in dem Prozeß vor der Zwölften Großen Strafkammer des Kölner Gerichts vorgeworfen, bei dem Anschlag in Wien einen österreichischen Polizisten und einen irakischen Leibwächter erschossen zu haben, und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Das Gericht hatte in seiner damaligen Urteilsbegründung betont, der „erhebliche Tatverdacht“ gegen Frau Tiedemann lasse sich nicht zur notwendigen „Gewißheit verdichten“. Die Richter hatten nach dem sechs Monate dauernden Prozeß keine eindeutigen Beweise für eine Beteiligung der 39jährigen Tiedemann an dem Wiener Anschlag gesehen und die Frau freigesprochen. Nach dem Urteil hatte die Staatsanwaltschaft zunächst Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt.

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