: Ticketerstattung bei Einkauf möglich
Der Einzelhandel darf ab sofort nicht nur Parkhausgebühren, sondern auch ÖPNV-Fahrscheine ganz oder teilweise auf einen Einkauf anrechnen. Mit einem neuen Gesetz hat der Bund in dieser umstrittenen Frage jetzt für Klarheit gesorgt. Die BSAG ruft interessierte Unternehmen auf, sich bei ihr über über diese Möglichkeit zu informieren. taz
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