: Thema des Tages
Junge Flüchtlinge und die Härtefallkommission
Seit dem neuen Zuwanderungsgesetz vom Januar 2005 hat die seit 1990 existierende Härtefallkommission mehr Rechte. Früher konnte sie nur prüfen, ob Ablehnungen von Aufenthaltstiteln rechtmäßig waren. Heute kann sie sich auch um Fälle kümmern, in denen alle rechtliche Möglichkeiten erschöpft sind. Letztlich entscheidet der Innensenator über ihre Empfehlungen. 2003 behandelte die Kommission 88 Fälle, von denen sie 68, der Innensenator dann 54 positiv beschied. 2005 kamen 353 Fälle vor die Kommission. Körting folgte nur in 187 Fällen deren Empfehlung.