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Archiv-Artikel

Teufel sucht Heil in Karlsruhe

STUTTGART ap ■ Baden-Württemberg hat gestern das Bundesverfassungsgericht wegen des Eilgesetzes zur Dämpfung der Gesundheitsausgaben angerufen. Ministerpräsident Erwin Teufel sagte in Stuttgart, das so genannte Beitragssicherungsgesetz hätte entgegen der Auffassung der Bundesregierung die Zustimmung des Bundesrates benötigt. Das Gesetz trat am 1. Januar in Kraft. Baden-Württemberg stellt in Karlsruhe auch einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Teufel sagte, das Gesetz gehe in die falsche Richtung. Die darin enthaltene Nullrunde für Ärzte, Zahnärzte, Zahntechniker und Krankenhäuser sei angesichts zu erwartender Lohn- und Kostensteigerungen in Wahrheit eine dramatische Minusrunde. Wettbewerb und marktwirtschaftliche Elemente würden in der Gesundheitsgesetzgebung immer weiter zurückgedrängt.

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