: Terlinden muss nicht in Beugehaft
BERLIN ap ■ Der ehemalige CDU-Hauptabteilungsleiter Hans Terlinden muss nicht in Beugehaft. Das Berliner Landgericht bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz, des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten. In seiner Begründung wies das Landgericht die Beschwerde des Untersuchungsausschusses zum CDU-Spendenskandal zurück, der Terlinden zur Aussage zwingen wollte. Die Richter am Berliner Landgericht gestehen Terlinden mit ihrer Entscheidung zu, vor dem Ausschuss „umfassend und ausnahmslos zu schweigen“. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Terlinden hatte sich geweigert, vor dem Ausschuss zu Einzelheiten über seine Verwicklung in die Spendenaffäre der CDU auszusagen, weil die Staatsanwaltschaft Bonn gegen ihn wegen Beihilfe zur Untreue ermittele. Terlindens Anwalt sprach gestern von einem Fiasko für den Untersuchungsausschuss.
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