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■ TelegrammARD und ZDF nicht in erster Reihe

Luxemburg (rtr) – Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten in Europa dürfen im Rahmen der Eurovision keine exklusiven Senderechte für Sportveranstaltungen erwerben. Der Europäische Gerichtshof hob gestern in Luxemburg eine Entscheidung der Europäischen Kommission auf, die Europäische Rundfunk- und Fernsehunion (EBU) vom europäischen Kartellverbot freizustellen. Das Gericht gab damit den Klagen mehrerer privater Fernsehsender aus Spanien, Frankreich und Italien statt.

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