■ Telegramm: Limbach für mehr Schutz vor den Medien
Berlin (dpa) – Die Opfer bestimmter Straftaten sollten nach Ansicht der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, in den Medien nicht namentlich genannt werden dürfen. Sie halte ein Identifizierungsverbot unter Strafandrohung in den Fällen für denkbar, wo das Persönlichkeitsrecht des Opfers wichtiger sei als die Pressefreiheit. Limbach sagte gestern beim Kongreß der Internationalen Juristenvereinigung, dadurch könne der Schutz von Opfern von Gewaltverbrechen verbessert werden.
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