■ Telegramm: Ladendiebinnen werden ausgewiesen
Braunschweig (dpa) – Wohl zum ersten Mal in Deutschland hat ein Gericht die sofortige Ausweisung ausländischer Ladendiebe zugelassen. In einem Eilbeschluß bestätigte die achte Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig am Freitag die Anordnung der Braunschweiger Ausländerbehörde, zwei Polinnen wegen eines Ladendiebstahls des Landes zu verweisen. Ein Gerichtssprecher nannte die Entscheidung „richtungweisend“. Bislang habe es einen solchen richterlichen Beschluß noch nicht gegeben. Wie der Richter hervorhob, waren die Polinnen gezielt eingereist, um Straftaten zu verüben. Der Ladendiebstahl sei eine „gemeinschaftlich begangene“ und „nicht geringfügige“ Straftat. (AZ: Z 8 B 8426/97).
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