■ Telegramm: Gericht: Vietnamesen dürfen bleiben
Berlin (dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat gestern per Grundsatzentscheidung den Aufenthaltsstatus von zahlreichen Vietnamesen in Deutschland aufgewertet. Der 1. Senat entschied, daß eine Duldung für ausreisepflichtige Vietnamesen auch dann zu erteilen ist, wenn sie eine freiwillige Rückkehr in ihre Heimat ablehnen und die Abschiebung derzeit nicht möglich ist. Das Land Berlin wurde verpflichtet, den klagenden drei Vietnamesen eine Duldung zu erteilen, solange eine Abschiebung nicht möglich ist. Dies sei momentan der Fall, weil das Rückführungsabkommen zwischen Bonn und Hanoi nur schleppend umgesetzt wird.
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