: Teilzeit trotz Elternzeit möglich
ERFURT afp ■ Eltern können noch vor Ablauf ihrer ursprünglich geplanten Elternzeit einen Wiedereinstieg ins Berufsleben in Teilzeit versuchen. Der Arbeitgeber darf einen entsprechenden Antrag aber ablehnen, wenn kein anderer Arbeitnehmer bereit ist, seine Arbeitszeit entsprechend zu reduzieren, urteilte am Dienstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. (Az. 9 AZR 233/04) Wie das BAG entschied, lässt das Bundeserziehungsgeldgesetz einen solchen vorzeitigen Wiedereinstieg in Teilzeit grundsätzlich zu. Allerdings könne der Arbeitgeber einen solchen Antrag aus „dringenden betrieblichen Gründen“ ablehnen, wenn keine entsprechende Stelle frei sei. Dies sei hier der Fall gewesen. Die Klage einer beim Kreiskrankenhaus beschäftigten Diätassistentin wies das BAG daher ab.
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