in kürze ARBEITSRECHT : Teilzeit nur mit Ersatz
Wer Teilzeit arbeiten möchte, kann seinen Arbeitgeber nicht zwingen, eine Vollzeitkraft einzustellen, entschied das Bundesarbeitgericht. (Az. 9 AZR 16/03) Ein Arbeiter wollte 21 statt 35 Stunden arbeiten, sein Arbeitgeber fand jedoch keinen passenden Arbeitnehmer für die dann fehlenden 14 Stunden und lehnte den Antrag ab. (afp)