ANGST VOR DER VOGELGRIPPE : Teilweise Stallpflicht im Norden
In Schleswig-Holstein und Niedersachsen muss das Geflügel in einigen Regionen im Stall bleiben. Nachdem in den Niederlanden in Grenznähe eine Geflügelfarm von dem Vogelgrippe-Virus befallen worden ist, haben die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim die Stallpflicht verhängt – die Behörden haben Angst, dass das H5N8-Virus über Wildvögel verbreitet wird. Das allerdings sei bislang nicht nachgewiesen, sagt das Land Niedersachsen und begründet so, dass es bislang keine landesweite behördliche Anordnung für eine Stallpflicht gibt. Anders geht das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium mit dem Problem um: Nachdem ein mit Vogelgrippe infizierter Wildvogel in Mecklenburg-Vorpommern entdeckt wurde, soll das Geflügel auch in Risikoregionen im Norden im Stall bleiben. Die Stallpflicht soll sich auf Risikogebiete nahe der Küsten und größeren Gewässern erstrecken, auf denen Wildvögel rasten. (taz/dpa)