TRANSSEXUELLE : Krankenkasse muss Brust-OP bezahlen
KASSEL | Weniger als Körbchengröße A gilt nicht: Eine Transsexuelle muss von der Krankenkasse eine operative Brustvergrößerung bezahlt bekommen, wenn eine Hormontherapie nicht angeschlagen hat. Das hat das Bundessozialgericht gestern in Kassel entschieden. Die 1967 geborene Klägerin wurde seit mehr als 15 Jahren mit weiblichen Hormonen behandelt, ihre Brust wuchs aber nicht. Daraufhin hatte sie sich auf eigene Kosten operieren lassen. Das Gericht verurteilte die Krankenkasse nun, die Kosten zu ersetzen. (dpa)