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Archiv-Artikel

TOD BEHINDERTER KINDER Straßburger Gericht verurteilt Bulgarien

STRASSBURG | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Bulgarien wegen des Todes von 15 behinderten Kindern in den Jahren 1996 und 1997 verurteilt. Die Straßburger Richter stellten am Dienstag eine Verletzung des Menschenrechtes auf Leben fest. Die Kinder hatten in einem Heim in der Stadt Dzhurkovo gelebt. Während des strengen Winters vor 16 Jahren waren sie an Hunger, Kälte und Krankheiten gestorben. Bulgarien muss eine Entschädigung an Angehörige der Kinder sowie eine Hilfsorganisation zahlen. (epd)