TIGER IM ZOO : Nur reinrassige Tiere sind erwünscht
MAGDEBURG | Im zweiten Prozess um die Tötung dreier Tigerbabys im Magdeburger Zoo haben Direktor Kai Perret und drei seiner Mitarbeiter erneut eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Magdeburg wies ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts zurück. Es hatte Perret, den Zoo-Tierarzt und zwei Mitarbeiter wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verwarnt und unter Vorbehalt zu Geldstrafen verurteilt. Die Tiere waren im Mai 2008 getötet worden, weil ihr Vater „Taskan“ kein reinrassiger Sibirischer Tiger war. Für die Tötung der drei gesunden Jungtiere gab es keinen vernünftigen Grund, urteilte die 6. Strafkammer und schloss sich damit den Ausführungen der ersten Instanz an. „Die vorgetragenen Gründe sind weder triftig noch einsichtig“, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg. Perret und die Mitangeklagten hatten argumentiert, sie hätten keine Wahl gehabt. Es habe keine Alternative zur Tötung des Nachwuchses von Tiger „Taskan“, einer Mischung aus Sibirischem Tiger und Sumatra-Tiger, gegeben. Kein Zoo hätte die Tigerbabys aufgenommen. „Wir wollten ihnen gern ein artgerechtes Leben bieten, konnten es aber nicht“, sagte Perret. (dpa)