TELEFONWERBUNG/URTEIL : Schutz vor Schützern
Die Essener „Verbraucherschutzhilfe“ darf nicht telefonisch für Schutz gegen unerwünschte Telefonwerbung werben. Das entschied das Landgericht Essen. Die Firma hatte seit dem Sommer reihenweise Telefonkunden angerufen und ihnen angeboten, sie künftig für 39,95 Euro vor Telefonwerbung zu schützen. Az. 43 o 154/07 (afp)