„TATORT“-VORSPANN : Kein Extrahonorar
MÜNCHEN | Der Schöpferin des Vorspanns der ARD-Krimireihe „Tatort“ steht nach einem Gerichtsurteil vom Donnerstag keine Nachvergütung zum Ursprungshonorar von 2.500 D-Mark zu. Der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts München erklärte, für den Erfolg einer Serie spiele der Vorspann nur eine „untergeordnete Rolle“. Die 75-jährige Grafikerin hatte die Forderung mit der exorbitanten Nutzung ihrer Arbeit begründet. (dpa)