Szenario l: Berlin bekommt Hilfen vom Bund : Licht am Ende des Tunnels
Was stünde Berlin im Falle eines Erfolges vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu? Zunächst einmal nur Hilfen, die es ermöglichten, Berlin aus der extremen Haushaltsnotlage zu befreien. In welcher Form, Höhe und in welchem Zeitraum die Hilfe zu gewähren wäre, ist offen.
Möglich wären grundsätzlich zwei Szenarien: Entweder Berlin bekommt Geld, um einen Teil seiner Schulden abzubauen – oder der Bund übernimmt einen Teil der Schulden. Mehr Geld für soziale Projekte, Kultur oder Wissenschaft stünde in beiden Fällen nicht zur Verfügung. Denn Berlin müsste auch das Geld, das es wegen der Entschuldungshilfe weniger für Zinsen ausgeben muss, in den Schuldenabbau stecken. Im besten Fall wäre Berlin in einigen Jahrzehnten schuldenfrei; dann hätte sich der Gang nach Karlsruhe gelohnt.
Haushalterisch rechnete sich ein positives Urteil schon vorher, weil Berlin so aus der Schuldenfalle herauskommen könnte. Wenn die Schulden auf ein durchschnittliches Maß geschrumpft sein sollten, ließe sich wieder „normal“ wirtschaften: Nicht alles müsste unter dem Aspekt des Sparzwangs betrachtet werden. Im besten, aber unwahrscheinlichen Fall würde dies schon in wenigen Jahren der Fall sein – wenn der Bund Berlin auf einen Schlag 30 Milliarden Euro für den Schuldenabbau überweisen würde. Realistischer ist allerdings, dass das Geld – ob 15 oder 30 Milliarden, sei dahingestellt – in Raten gezahlt würde. Mit mindestens zehn Jahren müsste man wohl rechnen, entsprechend langsam würde sich der Abbau des Schuldenbergs gestalten. Immerhin wäre ein Licht am Ende des Tunnels zu erkennen.
Die zweite Möglichkeit ist die Übernahme eines Teils der Schulden durch den Bund. Auch dies würde nicht auf einen Schlag, sondern Stück für Stück geschehen. Der Effekt des Schuldenabbaus und der Zinsersparnis für Berlin wäre der gleiche wie bei Variante eins. Der Vorteil wäre allerdings: Dies wäre Maastricht-neutral. Das heißt, die für die Einhaltung der Euro-Stabilitätskriterien wichtige Gesamtschuldenlast Deutschlands würde sich dadurch nicht verändern, da die Schulden von Bund, Ländern und Kommunen addiert werden. ROT