: Symphoniker gehen leer aus
Im Rechtsstreit um Zuwendungen aus dem Landeshaushalt haben die Berliner Symphoniker eine Niederlage hinnehmen müssen. Sie scheiterten vor dem Verwaltungsgericht mit ihrem Eilantrag, vorläufig für die Haushaltsjahre 2004, 2005 und 2006 Zuwendungen in bestimmter Höhe vom Land Berlin zu erhalten. Ein Anspruch auf die für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 begehrten Zuwendungen bestehe nicht. Die Senatskulturverwaltung dürfe diese Zuwendungen nicht gewähren, weil es dafür an der parlamentarischen Legitimation fehle. Der Haushaltsplan hat für 2004 keine derartigen Zuschüsse angesetzt. Eine solche Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen falle in die Gestaltungsfreiheit des Parlaments, erklärte das Gericht. Auch gebe es trotz der jahrelangen finanziellen Förderung keinen Vertrauensschutz. DDP