in kürzeURTEIL IN NORWEGEN : Striptease ist Kunst
Strippen ist laut einem norwegischen Gericht eine Kunst – und damit nicht mehrwertsteuerpflichtig. In einem am Mittwoch publizierten Urteil kam ein Osloer Gericht zu dem Schluss, dass die Tickets für Striptease-Shows ebenso von der Mehrwertsteuer befreit werden müssten wie die für Opern- oder Theatervorstellungen. (afp)