: Strengere Vorschriften für Altöl
Bonn (dpa) - Die Vorschriften für den Umgang mit Altöl werden verschärft. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Bonn eine neue Verordnung, nach der Altöl nur noch dann zu neuen Produkten verarbeitet werden darf, wenn der Anteil an polychlorierten Biphenylen (PCB) unter 20 ppm (Teile pro Million) liegt. Ansonsten muß es als Sondermüll entsorgt werden. Auch die Vermischung von Altölen mit anderen gefährlichen Abfällen wird verboten.
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