: Strengere Prüfung für Ich-AGs
Anträge auf Existenzgründungszuschuss („Ich-AG“) werden seit September von den Agenturen für Arbeit umfassender geprüft. Wer sich mit einer Ich-AG selbstständig machen möchte, muss eine Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorlegen.
Die Plausibilität dieser Unterlagen wird bis auf weiteres durch die Arbeitsagenturen geprüft. Ergeben sich daraus erhebliche Zweifel an der erfolgreichen Ausübung dieser hauptberuflich angestrebten selbstständigen Tätigkeit, wird der Zuschuss zunächst nicht für ein volles Jahr bewilligt.