Streit ums VW-Gesetz: Klage aus Brüssel
Die EU-Kommission will die Bundesregierung verklagen und das Vetorecht des Landes Niedersachsen bei VW aufheben. Nieder- sachsen reagiert gelassen.
BRÜSSEL afp/dpa/ap Die EU-Kommission will die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Grund ist das Volkswagen-Gesetz. Die Kommission stößt sich am Vetorecht des Landes Niedersachsen bei dem Wolfsburger Autohersteller. Auch der Sportwagenbauer Porsche, der demnächst die Kontrolle bei VW übernehmen will, hat sich gegen das Gesetz ausgesprochen. EU-Wettbewerbskommissar McCreevy wirft Berlin vor, gegen das Prinzip der Freiheit des Kapitalverkehrs in der EU zu verstoßen.
Das Gericht hatte das VW-Gesetz in seiner alten Form im Herbst 2007 gekippt, weil es eine außerordentliche Sperrminorität für Niedersachsen enthalten hatte. Die Bundesregierung legte daraufhin eine Neufassung vor, in der Beschlüsse auf der Hauptversammlung allerdings weiterhin mit 20 Prozent der Stimmen blockiert werden können statt mit den üblichen 25 Prozent. Niedersachsen hält derzeit 20,1 Prozent. Allerdings gibt es eine Protokollnotiz, in der sich Berlin offenhält, das Gesetz bei neuem Druck aus Brüssel noch zu ändern. Die EU-Kommission eröffnete im Juni erneut ein Verfahren gegen Deutschland. Die Gewerkschaft IG Metall will am Freitag mit 30.000 Mitgliedern in Wolfsburg für den Erhalt der Regelung demonstrieren. Wie auch der VW-Betriebsrat sieht sie in dem Entwurf der Bundesregierung einen "wirksamen Schutzmechanismus vor Arbeitsplatzverlust und Standortverlagerung". Die Attacken der EU und Porsches hätten das Ziel, "Arbeitnehmerrechte bei Volkswagen zu schleifen". Das Land Niedersachsen reagierte gelassen. Die Position der EU sei "altbekannt", sagte ein Sprecher. Die Punkte, die der EuGH moniert habe, würden "im neuen VW-Gesetz eins zu eins umgesetzt".