Streit um die PC-Gebühr: Chaos bei GEZ
Die Gerichte entscheiden immer unterschiedlicher. Dazu passt, dass in der Medienpolitik auch die geplante Reform des Gebührenmodells auf der Stelle tritt.
Ob und wann für internetfähige Computer Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen, wird immer undurchsichtiger. Nach einem gestern veröffentlichten Urteil sieht auch das Hessische Verwaltungsgericht Frankfurt PCs nicht per se als rundfunkgebührenpflichtig an.
Der Kläger müsse für gewerblich genutzte internetfähige Personalcomputer nicht extra zahlen, da diese nicht zum Rundfunkempfang bereitgehalten würden, so das Gericht. Geklagt hatte ein selbstständiger Informatiker, der in seinem Haus neben bei der GEZ angemeldeten TV-Geräten im Arbeitszimmer einen gewerblich genutzten internetfähigen Computer stehen hat.
Verschiedenen Gerichte haben seit Auslaufen der bis 2006 gültigen Gebührenbefreiung für PCs (im Amtsdeutsch "neuartige Empfangsgeräte") Ende 2006 höchst unterschiedlich über die Gebührenpflicht geurteilt. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus.
Dazu passt, dass in der Medienpolitik auch die geplante Reform des Gebührenmodells auf der Stelle tritt. Ursprünglich sollten erste Schritte weg vom "gerätebezogenen Modell", nach dem jedeR GerätebesitzerIn automatisch an die GEZ zahlen darf, schon diesen Herbst vorgestellt werden.
Doch die Debatte um eine Haushaltsabgabe stockt bei der Frage, wie Unternehmen und Büros berücksichtigt werden sollen. Bei der Pro-Kopf-Abgabe, nach der jedeR BürgerIn ab einer gewissen Einkommenshöhe zur Kasse gebeten werden soll, macht die Ähnlichkeit zu klassischen Steuern Probleme: Anders als in anderen europäischen Staaten kann die Gebühr in Deutschland wegen des Gebots der Staatsferne im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vom Finanzamt eingezogen werden.
Will heißen: Die GEZ bleibt uns in jedem Fall erhalten.
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