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Streit um SchülertransporteNächster Halt: Gerichtssaal

Ab August müssen Eltern in Schleswig-Holstein für die Schulbusse ihrer Kinder zuzahlen. Durchsetzen sollen das die Kreise - Dithmarschen und Stormarn weigern sich.

Nächster Halt Gerichtsaal: Gegen die Schulbus-Gebühren regt sich in Schleswig-Holstein Widerstand. Bild: dpa

HAMBURG taz | Sie führen eine kleine Rebellion auf, gegen ein Gesetz, das in ihren Augen ungerecht ist. Und gegen die für sie zuständige Obrigkeit, ihre Aufseher vom Kieler Innenministerium: Abgeordnete der Kreistage von Stormarn und Dithmarschen wollen kein Geld für die Schülerbeförderung einsammeln, obwohl ein Landesgesetz das vorschreibt.

Ab 1. August gilt in Schleswig-Holstein ein leicht verändertes Schulgesetz. Es verpflichtet die Kreise, die Eltern von Schülern bis zur zehnten Klasse an den Kosten für deren Transport zu beteiligen. Die Kreise organisieren den Verkehr und bekommen dafür Zuschüsse vom Land. Diese will die schwarz-gelbe Landesregierung nun senken. 6,5 Millionen Euro sollen künftig die Eltern beisteuern. Ein Thema, das in dem Flächenland immer wieder für Ärger sorgt. Wer wie viel zahlen muss, müssen die Kommunalpolitiker in den Kreistagen regeln. Doch die Dithmarscher und Stormarner wollen das Sparpaket der Landesregierung nicht ausführen.

Als sich ankündigte, dass es widerspenstige Landkreise geben könnte, schrieb das Kieler Innenministerium im März die Verwaltungen an. Verfasst hat den Brief die Chefin der Kommunalabteilung, zu deren Aufgaben die Aufsicht über die Kommunen gehört. In dem Schreiben werden die Kreise ermahnt, rechtmäßige Regeln für die Elternbeiträge zu erlassen, die spätestens ab August gelten müssen. Zur Höhe der Beiträge schreibt das Ministerium nur, dass eine lediglich symbolische Eigenbeteiligung nicht reiche.

Kommunalaufsicht

Gemeinden, Ämter, Städte und Kreise dürfen in Sachfragen ihrer Selbstverwaltung frei entscheiden, aber nicht gegen Gesetze verstoßen.

Das Innenministerium kontrolliert das bei allen elf schleswig-holsteinischen Kreisen sowie für die Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern.

Der Landrat des jeweiligen Kreises ist für die Ämter zuständig sowie für alle Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern.

Eingreifen darf die Kommunalaufsicht nur bei eindeutigen Rechtsverstößen, beraten immer.

Der Brief endet mit einer Erinnerung an die Aufgaben der Beteiligten: Ein Landrat müsse Gesetze ausführen, Beschlüsse des Kreistages vorbereiten und ihnen widersprechen, wenn das Kommunalparlament rechtswidrig handele. Auch Kreistagsabgeordnete hätten "ihr Abstimmungsverhalten an Recht und Gesetz auszurichten haben".

Es folgten weitere Briefe, in denen die Kommunalaufsicht die Muskeln spielen ließ: Sollten die beiden unbotmäßigen Kreise bis zum 15. Juli nicht einlenken, werde man ihnen von Kiel aus eine Satzung verpassen.

Die Landräte versuchten tatsächlich die Kommunalpolitiker zu einer Regelung zu bewegen, hatten aber keinen Erfolg - insbesondere in Dithmarschen: Der Kreistag in Heide beschloss, sich gegen Anordnungen und den Erlass vorläufiger Satzungen juristisch zu wehren. In Stormarn steht die Entscheidung noch aus, ob man die Gerichte bemüht.

In den übrigen neun Kreisen im Land hat die Umsetzung des neuen Gesetzes fast ohne Probleme geklappt. Einzig beim Kreis Pinneberg hat die Landesregierung noch Feinschliff angemahnt: Dort war sie mit einer Detailregelung nicht einverstanden.

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