Streit beigelegt: Erst Freistellung, nun Sonderurlaub
Im Rechtsstreit zwischen dem Berliner Senat und der von ihren Aufgaben freigestellten Landestierschutzbeauftragten Kathrin Herrmann ist eine Lösung gefunden. Wie die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mitteilte, wird Herrmann auf eigenen Wunsch ab sofort im Rahmen eines universitären Forschungsprojekts im Ausland tätig sein. Die Senatsverwaltung gewährt ihr dafür unbezahlten Sonderurlaub. Anfang 2027 soll Herrmann dann in den Landesdienst zurückkehren. In welcher Position, ist offen. Herrmann amtierte seit 2020 als Landestierschutzbeauftragte unter dem Dach der Justizverwaltung, sie war seinerzeit unter dem damaligen Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) auf den Posten gekommen (taz berichtete). Mit der CDU-Justizsenatorin Felor Badenberg kam es ab 2023 zu Konflikten, die schließlich zu ihrer Freistellung führten. (dpa)
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