in kürze HAFFA-PROZESS : Straftat liegt nicht vor
Im Prozess gegen Thomas und Florian Haffa geht das Münchner Landgericht nicht von einer Straftat, sondern von einer Ordnungswidrigkeit aus. Bei einer Verurteilung würde den Exvorständen der EM.TV AG damit statt einer Freiheitsstrafe nur eine Geldbuße drohen. (rtr)