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Archiv-Artikel

in kürze ANWALT BEMÜHT KARLSRUHE Strafgebühr fällig

Ein Anwalt muss 500 Euro Missbrauchsgebühr zahlen, weil er das Bundesverfassungsgericht ungerechtfertigt angerufen hat. Er wurde belangt, weil er mit seiner letzten Beschwerde einen richterlichen Hinweis angegriffen hatte. Dass man dagegen nicht klagen kann, hätte der Anwalt wissen müssen. (Az.: 2 BvR 1435/05) (dpa)