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Strafanzeige gegen Carola von Braun

Gegen die FDP-Landesvorsitzende Carola von Braun ist gestern Strafanzeige wegen Veruntreuung von Geldern aus der mit Steuermitteln bestückten Fraktionskasse erstattet worden. Carola von Braun könne sich nicht damit herausreden, daß andere Buchungsfehler begangen hätten, betonte Rechtsanwalt Hans-Ekkehard Plöger, selbst FDP-Mitglied, von dem die Anzeige stammt. Durch einen internen Rechnungsprüfbericht war bekanntgeworden, daß die FDP-Vorsitzende auch Friseurrechnungen, Taxifahrten in Berlin und ein Bußgeld wegen Falschparkens aus der Fraktionskasse begleichen ließ. FDP-Chefin von Braun erklärte gestern: „Ich war heute noch nicht beim Friseur, aber ich gehe morgen wieder.“

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