: Steffi Graf muß nicht vor Gericht
■ Verfahren soll eingestellt werden, wenn sie drei Millionen zahlt
Hamburg (AP) – Steffi Graf muß offenbar nicht wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Gegen eine Zahlung von drei Millionen Mark werde die Staatsanwaltschaft Mannheim das Strafverfahren gegen die Tennis-Weltranglistenerste in Kürze einstellen, berichtet Der Spiegel in seiner neuesten Ausgabe. Der Prozeß gegen ihren Vater Peter Graf beginnt am 5. September vor dem Landgericht Mannheim.
„Die Ermittler haben sich zu diesem Schritt entschlossen, obwohl Steffi Graf am vergangenen Montag von ihrem langjährigen Vertrauten Horst Schmitt belastet worden war“, schreibt das Nachrichtenmagazin. Schmitt habe in einer fast fünfstündigen Vernehmung angegeben, daß er Steffi Graf und andere Familienmitglieder Ende 1991 über die Steuertricks des Vaters und Millionenguthaben in Liechtenstein unterrichtet habe. „Zudem will Schmitt damals den ,Familienrat‘ über die Umweg-Finanzierung durch Sponsoren informiert haben.“ Steffi Graf habe bei seinen Erklärungen „wie geistesabwesend dagesessen“, sagte Schmitt laut Spiegel.
Steffi Graf selbst habe dagegen erklärt, von dem Treffen nichts zu wissen. Auch ihre Mutter Heidi Graf, die ebenfalls vorigen Montag vernommen worden sei, soll die von Schmitt geschilderte Begegnung bestritten haben.
Schmitt, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet wurde, sei erst gegen Zusicherung von freiem Geleit aus Spanien zur Vernehmung angereist.
Vater Peter Graf, der in Untersuchungshaft auf seinen Prozeß wartet, ist gemeinsam mit dem ehemaligen Steuerberater der Familie, Joachim Eckhardt, der Steuerhinterziehung von mehr als 19 Millionen Mark angeklagt.
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