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■ StasiJetzt auch Beugehaft

Karlsruhe (AFP) – Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshofes hat erstmals gegen einen ehemaligen Führungsoffizier des DDR-Staatssicherheitsdienstes Beugehaft zur Erzwingung einer Zeugenaussage angeordnet. Der Bundesanwaltschaft zufolge wurde die Beugehaft angeordnet, weil der ehemalige MfS-Offizier trotz eines verhängten Ordnungsgeldes von 1.000 Mark eine Zeugenaussage verweigert hatte. Durch die Entscheidung werde klargestellt, daß ehemalige Führungsoffiziere der DDR-Geheimdienste „zur vollständigen Darlegung ihres Wissens verpflichtet sind“, wenn ausgeschlossen ist, daß sie sich durch ihre Angaben belasten und selbst strafrechtlich verfolgt werden können.

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