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Archiv-Artikel

Starthilfe vom Arbeitsamt

Von KNÖ

Die Arbeitsagenturen fördern Existenzgründer seit dem 1. August nach einem neuen Modus. Statt dem Überbrückungsgeld und dem Existenzgründungszuschuss gibt es jetzt einen Gründungszuschuss. Diesen kann beantragen, wer noch mindestens 90 Tage lang Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat und sich mit einem plausiblen Konzept selbständig machen will. Der Gründungszuschuss wird maximal neun Monate lang in Höhe des Arbeitslosengeldes I bezahlt. Dazu kommen 300 Euro Zuschuss für die Sozialversicherung. Dieser Zuschuss kann um bis zu sechs Monate verlängert werden. Die Arbeitsagenturen fördern außerdem ein Coaching für Gründer. Neue Unternehmen, die Arbeitslose einstellen, erhalten von den Arbeitsagenturen Einstellungszuschüsse. Wer sich mit dem Gedanken trägt, selbständig zu werden, sollte das schnell seinem Arbeitsvermittler mitteilen.  KNÖ